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Erwerb der Mitgliedschaft

Die Anmeldung der Mitgliedschaft erfolgt schriftlich mittels Beitrittsformular bei der Geschäftsstelle.

Interessierte Einrichtungen müssen nachweisen, dass sie die Kriterien der ACR erfüllen.

Über die Aufnahme und die Festlegung der Art der Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand. Die Vereinsmitgliedschaft wird mit der Zustellung der schriftlichen Aufnahmebestätigung erworben.