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Erwerb der Mitgliedschaft

Die Anmeldung der Mitgliedschaft erfolgt schriftlich mittels Beitrittsformular bei der Geschäftsstelle.

Einrichtungen, die sich für eine ordentliche Mitgliedschaft interessieren, müssen nachweisen, dass sie die Kriterien der ACR erfüllen.

Über die Aufnahme und die Festlegung der Art der Mitgliedschaft entscheidet der Aufsichtsrat. Die Vereinsmitgliedschaft wird mit der Zustellung der schriftlichen Aufnahmebestätigung erworben.